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Language Farm 

  Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise zur Durchführung

erlebnispädagogischen Sprachkursen/ Klassenfahrten (Stand 01.01.2010)

Allgemeines

o Viele unserer Programmteile finden in der freien Natur und unter anderen Voraussetzungen als zu Hause statt. Jeder Teilnehmer sollte daher alle Gegenstände mitbringen, die in der zuvor zugesendeten Packliste aufgeführt sind!

Gegenstände, die im Camp nicht gebraucht werden (Mobiltelephon, gameboy, MP3 Player, dt. Bücher/ Zeitschriften)

sollen gar nicht erst mitgebracht werden und können von den Betreuern der Language Farm zur Verwahrung bis zum

Campende einbehalten werden. Die Teilnehmer sind für Ihre mitgebrachten Werte (Taschengeld, Ausrüstung)

eigenverantwortlich, die Language Farm übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Dinge dieser Art. Sie

können diese aber gern bei Ankunft im Camp bei uns abgeben und haben im Campverlauf uneingeschränkten Zugang.

o Die Language Farm haftet nicht für Schäden, die durch Fehlen dieser Gegenstände entstehen. Sollte durch das Fehlen die Gesundheit der Teilnehmer gefährdet sein, kann die Veranstaltung abgebrochen werden, ohne das dem Auftraggeber Schadensersatzansprüche entstehen.

o Eltern sind verpflichtet die Kursverantwortlichen der Language Farm bei Ferienkursen über körperliche und gesundheitliche Einschränkungen ihrer minderjährigen Kinder zu informieren (unterschriebene Einverständniserklärung!), um Überlastungen bzw. krankheitsbedingte Ausfälle möglichst zu vermeiden! Sollten Teilnehmer trotzdem erkranken und zur Abreise gezwungen sein, kann die Language Farm, nur im Falle eigener grober Fahrlässigkeit, Ausfallkosten entsprechend dem nicht ausgeführten Auftragswert erstatten.

o Kinder und Jugendliche, die sich nicht an die allgemeinen Standards des sozialen Zusammenlebens halten (physische und psychische Gewalt, Gesetz zum Schutz der Jugend! -Rauchen-Alkohol-Drogen-, Nichtfolgeleisten der Weisungsbefugnis der Betreuer bzw. Rettungsschwimmer) können nach vorheriger Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten beim zweiten (abhängig vom Schweregrad!) Vergehen durch den Leiter des Camps verwiesen werden. In einem solchen Fall sind die Eltern verpflichtet ihre Kinder unverzüglich abzuholen bzw. ihre Zustimmung zur vorzeitigen Eigenabreise zu geben.

Baden bzw. Schwimmen ist nur nach vorheriger Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und in Gegenwart eines Rettungsschwimmers erlaubt! In Krankheitsfällen kann dies verwehrt werden.

Anmeldung/Rücktrittsbedingungen

o Die verbindliche Buchung unserer Programme erfolgt durch die Zeichnung der Buchungsbestätigung bzw. des Vertrages. Bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist vom Vertragspartner (insbesondere Schulen) eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu leisten!

Im Falle einer Stornierung werden folgende Anteile des Auftragswertes in Rechnung gestellt:

30% ab Vertragsunterzeichnung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

50% weniger als 6 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

75% weniger als 4 bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn

90% weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn

o Sollte ein Kurs/Camp die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen - werden die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte mindestens 10 Tage vor Anreise mit einer Kursabsage telephonisch informiert. Alle gezahlten TN- Beiträge werden in einem solchen Fall selbstverständlich innerhalb einer 4 Wochenfrist zurückgezahlt!

Programmänderungen

o Programmänderungen aus Witterungs-, Sicherheits- und organisatorischen Gründen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Versicherung

o Die Betreuer sind als Honorarkräfte über den Veranstalter haftpflichtversichert. Kranken- und Unfallversicherung der Teilnehmer sind im Teilnehmerbeitrag nicht enthalten. Bitte überprüfen Sie Ihre entsprechenden versicherungen vor Reiseantritt. Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen und kann in jeden Reisebüro über den entsprechenden Reisepreis abgeschlossen werden!

Haftung

o Sollte die Durchführung der Veranstaltung oder von Veranstaltungsteilen durch höhere Gewalt oder den Ausfall von

Leitungspersonal seitens der Language Farm verhindert sein, beschränken sich die Erstattungsansprüche des Kunden ausschließlich auf den Auftragswert. Bereits erbrachte Teilleistungen können nicht erstattet werden.

Klassenfahrten/Schulprojektwochen

o die begleitenden Lehrer sind zu keiner Zeit des Aufenthaltes auf der Language Farm der Aufsichtspflicht entbunden und tragen Verantwortung für evtl. Besonderheiten innerhalb der Schülergruppe (Krankheiten, Allergien, Medikamente, Lebensmittelunverträglichkeiten, Auffälligkeiten) und für die Übertragung der vollständigen Informationen darüber an das Team der Language Farm vor Ort!

(AGB Download pdf)

 

Aktuelle Kurse

Herbst 2010 (LE08) Sprachcamp-Englisch
Beginn: 11.10.10, 13:00
Ende: 16.10.10, 10:00

Herbst 2010 (LE09) Sprachcamp-Englisch
Beginn: 18.10.10, 13:00
Ende: 23.10.10, 10:00


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